Was ist im Todesfall zu tun?

Den zuständigen Arzt Dr. Wellik (Tel. Nr. 04823/82200) oder Dr. Schober (Tel. Nr. 04822/494) verständigen, um den Tod zu bestätigen. Totenbeschauschein und Anzeige des Todes wird ausgestellt und ist mit den Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde) am Gemeindeamt anzugeben.

  

Herrn Pfarrer benachrichtigen und um Termin für Begräbnis fragen (Handy Nr.: 0676/8772 8522) (oder Pfarrbüro: 04823 323)

   

Die Mesnerin Herta Kerschbaumer anrufen, damit die Ziehen-Glocke i. d. Pfarrkirche geläutet werden kann. (Handy-Nr.: 0676/9233 038) auch in Filialkirche wenn der Verstorbene dort wohnte.

  

Die Gemeinde informieren und Schlüssel für die Aufbahrungshalle holen (Tel. Nr.: 04823/255).

 

Wenn nicht schon geschehen, Bestattungsunternehmen anrufen: Mölltaler Bestattung Franz Pacher, Außerfragant (Tel. Nr. 04785/248) wegen Überführung, Trauerparte und bei Bedarf wegen Grabungsarbeiten am Gemeindefriedhof.

  

Die Pfarre bietet das Vorbeten in der Aufbahrungshalle an (am Vorabend und vor dem Begräbnis). Diesbezüglich mit Mesnerin Verbindung aufnehmen.

  

Besprechung mit Herrn Pfarrer über die Gestaltung der Heiligen Messe: Absprache (Handy Nr. 0676/8772 8522)

Wer liest: Lesung (Angehörige/r oder Lektor/in

Fürbitten (vorgegebene oder eigene)

Meditationstext (ja/nein)

Lebenslauf, Danksagung

 

Musikalische Mitgestaltung der Begräbnisfeierlichkeiten organisieren (nach Wunsch)

 

MGV                                               Josef Suntinger                           (Handy-Nr.: 0664/4107900)

 

Musikkapelle (Bläsergruppe)     Rudl Veider                                  (Handy-Nr.: 0650/3245525)

 

Organist                                         Franz Golger                               (Handy-Nr.: 0664/73978783)

 

 

Weiteres sind zu organisieren:

 

Kreuz-Träger:                              Prozessionskreuz und kleines Kreuz (Angehörige/r – Kind)

 

Sarg-Träger

 

  

Der Priester benötigt dringend noch vor der Beerdigung die Mitteilung des Todesfalles (=Sterbeurkunde) von der Gemeinde.

   

Die Begräbnis-Gebühren können im Pfarrbüro Stall bezahlt werden; eine Bestätigung wird ausgestellt.

 

Gemeindegebühren: Leichenhallegebühr, Sommer € 70,– und Winter € 90,–; Totenbeschaugebühr € 180,– (fällt an, wenn Sterbeort Rangersdorf ist) und die Gebühr für eine Sterbeurkunde € 9,30 sind am Gemeindeamt zu bezahlen.

 

 

Ausschnitt aus den Gemeindenachrichten 03/2018:

 

Der ÖKB-Rangersdorf hat eine gute Idee gehabt und bietet nun ein besonderes Service an: Wenn es die Hinterbliebenen wünschen, wird diese Partenzettel-Verteilung organisiert übernommen. Angermann Helmut ist die Ansprechperson dafür und telefonisch erreichbar unter 0650-2605440.

Hier zur Information die Haushaltsstatistik (Stand 31.12.2017) und die vom ÖKB namhaft gemachten Austräger in den Ortschaften:

                                          Anzahl Haushalte            Austräger

 

Lainach                                                120                 Fam. Dabernig Hanni und Richard im Oberdorf

Lainach Unterdorf + jenseits                67                 Fam. Hans und Elfi Grader

Lamnitz                                                  53                 Herta Kerschbaumer

Lobersberg                                            60                 Evi Fercher (inkl. 10 Stk. Jössen)

Plappergassen                                      35                Johann Thaler

Rangersdorf + Siedlung                     140                 Weichselbraun Maria und Maier Franz (Zlöbl Roland)

Tresdorf                                                105                 Franz Steiner und Linde Eder

Wenneberg                                          15                 Fam. Christl und Herbert Lassnig

Witschdorf                                             70                 Fam. Angermann Helmut und Anni

Reserve                                                   5

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  gesamt                                             670 Haushalte

 

 Die Gemeinde bedankt sich auf diesem Weg für diese ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Trauerfall - Was ist zu tun?