Das Marterle

Das Marterle

Die Mölltaler sind seit eh und je ein gläubiges Bergvolk. Von der frommen Gesinnung geben die vielen Feldkreuze im Tal, die Wettkreuze auf den Almen und die Kapellen Zeugnis. Diese Zeichen sind vor allem dort errichtet worden, wo das Schicksal eines Talbewohners in besonderer Weise damit verhaftet war. So ein Kreuz wurde im Volksmund „Marterle“ genannt.

 

Auf diese Weise entstand auch der Wallfahrtsort „Marterle“, der in einer Höhe von rd. 1861 m am Südhang der Sadniggruppe liegt. Schon seit Menschengedenken bestand auf jener Almwiese, auf der heute die Kirche steht, ein aus einem Baumstamm roh gezimmertes Wetterkreuz. Unter dem Querholz war eine kleine Nische ausgehöhlt, in der sich eine Statue befand. Dieses Wegkreuz soll von einem ziemlich bejahrten Schafhirten errichtet worden sein. Dieser Hirt war beim Schafe suchen in Lebensgefahr geraten. Er hatte sich in der sehr steilen Felswand der Wenneberger Alpen verstiegen und hatte in seiner Not gelobt, auf der genannten Almwiese ein Wetterkreuz errichten zu lassen. Im Jahre 1854 ließ der damalige Walkerbauer in Wenneberg an Stelle des Wetterkreuzes eine hölzerne Kapelle erbauen, zum Dank für die Genesung von einer schweren Krankheit.

Viele Leute pilgerten zu dieser Kapelle, daher entschloss sich der Walkerbauer die Kapelle zu renovieren. Die Kapelle wurde außen und innen mit Mauerwerk verkleidet. Der Walkerbauer stellte den Baugrund und eine angrenzende Wiese zur Verfügung und das Pfarramt von Rangersdorf musste die Erhaltung der Wenneberger Wallfahrt sichern. Am 9. Sept. 1860 wurde die Benediktion der Kapelle vom Ortspfarrer von Rangersdorf vorgenommen. Immer größer wurde die Zahl der Prozessionen und selbst aus weit entfernten Orten, pilgerten zahlreiche Gläubige zu diesem Gnadenort und fanden vielfach Trost.

 

Wie an allem, was Menschenhände bauen, so nagte auch an der Wenneberger Alpenkapelle zerbröckelnd der Zahn der Zeit und eine gründliche Reparatur wurde notwendig. Im Hinblick auf die große Menge der Wallfahrer sollte das Kirchlein gleichzeitig auch vergrößert werden. Der neu ernannte Ortspfarrer Hochwürden Josef Konas, erkannte die Notwendigkeit und hatte den festen Vorsatz, sich um die Erbauung einer Kirche beim „Marterle“ zu bemühen. Der Ortspfarrer Josef Konas setzte sich nun mit dem Bürgermeister Josef Fercher und mit dem Gemeinderat in Verbindung, und man beschloss die Sache dem hochwürdigen Fürstbischof vorzulegen. Hierzu bot sich eine sehr günstige Gelegenheit, als seine Exzellenz der hochw. Herr Fürstbischof Dr. Josef Kahn, selbst ein Mölltaler, in Rangersdorf am 12. Juni 1899 das heilige Sakrament der Firmung spendete und die kanonische Visitation vornahm.

 

Nach Beendigung der Feierlichkeiten baten der Bürgermeister und der Gemeinderat Seine Exzellenz um Veranlassung des Baues einer Kirche beim „Marterle“. Der Fürstbischof versprach diese Bitte zu erfüllen, und bald danach wurde der Ortspfarrer beauftragt, beim Marterle die neue Wahlfahrtskirche zu erbauen. Nach Erstellung der Pläne konnte im Jahre 1900 die Genehmigung des Ordinariats und im November 1901 die Genehmigung der k.u.k. Bezirkshauptmannschaft eingeholt werden. Der Bau wurde dem Baumeister Herrn Chrysanth Ebner aus Winklern und Herrn Josef Rothschopf aus Rangersdorf als Sachverständigen übergeben. Die Grundsteinlegung durch den Herrn Ortspfarrer wurde mit großer Festlichkeit und unter Teilnahme von etwa 2000 Wahlfahrer am 31. Mai 1902 vorgenommen werden.

Am 14. Juli 1902 wurde mit dem Bau begonnen. Am 1. Oktober 1903 wurde das Turmkreuz geweiht und am 7. September 1904 fand die feierliche Benediktion der neuen Wahlfahrtskirche beim Marterle statt. Die Inneneinrichtung wurde vom Kunsttischler Herrn Johann Rothschopf aus Rangersdorf die Kirchenmalerei von Herrn Josef Buchauer aus Sterzing/Tirol besorgt.

Das Marterle

Die Gastwirtschaft neben der Kirche wurde eröffnet. Am 22. Juni 1906 nahm Seine Exzellenz Fürstbischof Dr. Josef Kahn die Konsekration der Kirche beim „Marterle“ vor. Der Wallfahrtsort „Marterle“ ist auch vom Heiligen Stuhl ausgezeichnet worden, Papst Pius X. verlieh Ablässe und Privilegien. Der päpstliche Segen darf in dieser Kirche an folgenden Tagen erteilt werden: Samstag, nach dem Fronleichnamsfest, am 25. Juli (Jakobitag), am Maria Namen Sonntag und am 29. September (Michaelitag).